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So werden wir abgezockt

 

Ja zu fairen Importpreisen!

So werden wir abgezockt

Was bisher geschah

Was wir fordern

Ammenmrchen der Gegner

 


Preisdifferenzierungen sind an sich weltweit etwas Normales. Problematisch werden sie, wenn die Nachfrager nicht frei whlen knnen, wo sie einkaufen. Die Gesetze sind extrem auf Markenartikelhersteller ausgerichtet. Doch Mrkte haben zwei Seiten: Erlaubt man den Anbietern, ihre Preise zu differenzieren, so braucht die Nachfrageseite die Freiheit, dort einzukaufen, wo es wirtschaftlich Sinn ergibt.

Beispiel 1: Markenkleider
Schweizer Textil-Einzelhndler werden gezwungen, die von ihren Kunden nachgefragten Markenkleider bei den hiesigen Niederlassungen der Modekonzerne berteuert zu beziehen. Es wird ihnen erschwert oder gar verunmglicht, sich im Ausland zu den dort blichen Bedingungen einzudecken. Eine einzelne Modemarke ist nicht im kartellgesetzlichen Sinne marktbeherrschend. Weil aber alle fhrenden Modelabel mglichst viel aus dem Schweizer Markt pressen wollen, treiben sie stillschweigend ein abgestimmtes Spiel. Derweil decken sich Herr und Frau Schweizer zunehmend im Ausland ein.

Beispiel 2: Druckereien
Immer mehr Schweizer lassen ihre Drucksachen im Ausland herstellen. Das Nachsehen haben die heimischen Druckereien. Versuchen sich diese im Ausland mit gnstigem Papier, mit Druckmaschinen oder Druckplatten einzudecken, werden sie auf die Schweizer Niederlassungen der Hersteller verwiesen, die absurd hohe Preise verlangen. Wie soll es ihnen gelingen, konkurrenzfhig zu sein?

Beispiel 3: Fahrzeugbau
Fahrzeugbauer in der Schweiz knnen zahlreiche Teile, auf die sie wegen Kundenwnschen angewiesen sind, nicht dort einkaufen, wo sie wollen. Weil sie fr Bremsen, Anhngerkupplungen, Achsen, Pneus oder Blachen viel mehr bezahlen als ihre Konkurrenten im Ausland, sind sie schlicht nicht mehr wettbewerbsfhig. Die Kunden der Fahrzeugbauer decken sich zunehmend im Ausland ein.

Beispiel 4: Markengetrnke
Mchten sich Getrnkegrosshndler im Ausland mit Markengetrnken eindecken, um sie in der Schweiz zu vertreiben, werden sie von den auslndischen Abfllern nicht beliefert. Eine Offerte erhalten sie hchstens, wenn sie massiv Druck aufsetzen. Missbruchliche Rabattsysteme zwingen Parallelimporteure faktisch, auf dem engen Graumarkt oder ber Zwischenhndler einzukaufen, deren Marge sie ebenfalls finanzieren mssen. Wirte und Hoteliers, die Kunden der Getrnkehndler, kaufen berteuert ein, whrend ihre Gste fters ber die Grenze fahren resp. weniger Touristen in die Schweiz kommen.

Beispiel 5: Spielzeug
Spielzeuggeschfte und Detailhndler in der Schweiz beziehen Markenspielzeug fr hhere Preise, als diese im benachbarten Ausland ber den Ladentisch gehen. Wegen der Kundennachfrage sind sie aber auf die Produkte angewiesen. Da sie zu teuer sind, wandern die Kunden ins Ausland ab, von wo sie innerhalb grosszgigen Freigrenze direkt importieren knnen. Den Hndler bleibt nur die Wahl, die Produkte in der Schweiz zu beziehen von einem Vertriebssystem, das entweder ineffizient ist oder gezielt Kaufkraft abschpft.

Beispiel 6: Krperpflegeprodukte
Frappante Preisunterschiede gibt es auch bei Krperpflegeprodukten. Der "Diamond Gloss Styling Spray" von Nivea kostet fr Endkunden in Deutschland umgerechnet CHF 2.84, whrend Schweizer Detailhndler im Einkauf CHF 3.30 bezahlen! Das Produkt wird dann hierzulande fr gut fnf Franken verkauft. Fr eine 300ml-Dose "Elnett Haarspray" von L'Oral bezahlen Kunden in Deutschland CHF 3.05. Demgegenber liegt der Einstandspreis fr Hndler in der Schweiz bei CHF 5.42.

Beispiel 7: Bücher
Schweizer Buchhändler müssen Bestseller und bestimmte Fachliteratur im Sortiment haben. Sie werden gezwungen, sich bei den Niederlassungen der grossen ausländischen Verlagshäuser mit "Schweiz-Zuschlag" einzudecken. Derweil kaufen die Endkunden ihre Bücher vermehrt im Ausland oder über das Internet.

Beispiel 8: Zeitschriften
Ausländische Zeitschriften sind in der Schweiz extrem teuer. Die Kioskbetreiber können nicht auf wichtige Titel verzichten, ohne Einbussen zu erleiden. Sie sind von den betreffenden Verlagen abhängig. Die Verlage sind somit "relativ marktmächtig". Keiner der einzelnen Verlage dürfte sich gegenüber anderen Verlagen unabhängig verhalten können und "marktbeherrschend" sein. Daher wird Art. 7 KG von der Weko nicht angewendet. Weil aber eine sortimentsbedingte Abhängigkeit besteht, sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die Preise missbräuchlich sind.

Beispiel 9: Labormaterial
Schweizer Universitten und Spitler mssen Labormaterialien (sowie viele medizinische Geräte und Einrichtungen) bei den hiesigen Niederlassungen der Hersteller zu Preisen einkaufen, die einen "Schweiz-Zuschlag" enthalten. Weil beispielsweise wegen der Konstanz von Forschungsergebnissen Mikroskope eines Herstellers nicht durch diejenigen eines anderen ersetzt werden knnen, sind die Laboratorien auf eine Belieferung angewiesen. Die hheren Kosten tragen die Steuerzahler.

Beispiel 10: Software
Beinahe schon legendr sind Preise von Software-Updates. Nachfrager aus der Schweiz erhalten automatisch einen anderen Preis. Besonders tragisch ist das, wenn sie wegen eines frheren Systementscheids auf Updates angewiesen sind und deshalb nicht ausweichen knnen. Schweizern bleibt meist nichts anderes brig, als zhneknirschend die hohen Preise zu bezahlen. Betroffen sind sowohl Endverbraucher als auch Firmen und die ffentliche Hand.

Beispiel 11: Haustechnik
Private Unternehmen, aber auch der Bund, die Kantone und die Gemeinden bezahlen für viele importierte Produkte "Schweiz-Zuschläge". Dies nicht etwa, weil die jeweiligen Einkäufer nicht professionell verhandeln, sondern weil gewisse Lieferanten ihre Marktmacht "unkontrolliert" missbräuchlich ausnutzen.

Beispiel 12: Landwirtschaft
Schweizer Bauern kaufen viele Produktionsmittel (z.B. Saatgut, Dünger- und Futtermittel, Maschinen, Stalleinrichtungen) überteuert ein. Auch dies führt zu höheren Preisen für Agrarprodukte, die letztlich die Konsumenten bezahlen und zudem alle Steuerzahler belasten. Um für weitere Öffnungsschritte vorbereitet zu sein, ist es für die Landwirte wichtig, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Die Aufzhlung von schdlichen Preisdifferenzierungen ist bei weitem nicht vollstndig und knnte problemlos verlngert werden.

Der Einkaufstourismus wchst weiter. Dabei legen die Konsumenten immer weitere Wege zurck (im Durchschnitt 70 Kilometer). Der Kaufkraftabfluss alleine durch den Einkaufstourismus liegt bei zehn Milliarden Franken pro Jahr. Nicht enthalten sind hier der Kauf von Automobilen und Treibstoffen, Einkufe von Gewerbebetrieben sowie Ausgaben fr Restaurants, Kinos, Wellness, Frisre, Zahnrzte, Druckereien und andere Dienstleistungen.

Die ungerechtfertigten "Schweiz-Zuschläge" müssen verschwinden, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen steigt. Das sichert und schafft Arbeitsplätze!